Hausordnung

Meine Hausordnung als Schüler der Grundschule Am Wartberg

Alle
Personen der Schul- und Hortgemeinschaft haben:

Rechte

und Pflichten.

Ich kann in einer
ordentlichen und sauberen Umgebung lernen, arbeiten und leben.

Ich gehe mit allen
Einrichtungsgegenständen ordentlich und sorgfältig um.

Ich werde mit
Achtung und Respekt behandelt.

Wir begegnen uns
höflich und respektvoll.

Ich fühle mich an
unserer Schule sicher und wohl.

Ich verhalte mich
rücksichtsvoll.

Folgende
Regelungen beachte ich:

Der Frühhort ist ab 6.00 Uhr geöffnet. Ab 7.20 Uhr erfolgt kein Einlass mehr. Alle anderen Schüler betreten die Schule in der Zeit von 7.30 bis 7.40 Uhr. Die Verabschiedung durch die Eltern erfolgt vor der Schule.

Alle Schüler kommen regelmäßig und pünktlich. Das Schulgebäude wird 7.45 Uhr aus Sicherheitsgründen geschlossen.

Die Garderoben und die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum oder Spielplatz.

Alle achten auf Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulgelände.

Zum Unterrichtsbeginn sind alle Schüler an ihrem Platz. Das Arbeitsmaterial wurde vorher bereitgelegt.

Die Pausen dienen der Erholung. Deshalb bewegen sich alle Schüler rücksichtsvoll, rennen und lärmen nicht. Den Aufenthalt in den Lichthöfen regelt der „Etagenplan“.
Zur Hofpause gehen alle zügig und direkt auf den Schulhof und beachten dort die vereinbarten Regeln.

Alle sprechen während der Schul- und Hortzeit deutsch.

Das Mitbringen von Gegenständen, die andere Personen oder die eigene Person schädigen, gefährden oder einschüchtern, ist verboten. Solche Gegenstände sind: Messer, Waffen, waffenähnliche Imitate, Spielzeugwaffen, Feuerzeuge.

Nach Unterrichtsschluss bzw. nach dem Mittagessen  verlassen alle Hauskinder das Schulgelände. Für Hauskinder endet die Aufsichtspflicht nach der letzten Unterrichtsstunde.

Hortkinder werden von der pädagogischen Fachkraft im Klassenzimmer abgeholt. Hortkinder dürfen nur von abholberechtigten Personen in Empfang genommen werden. Für Hortkinder, die alleine nach Hause gehen, endet die Aufsicht der pädagogischen Fachkraft, wenn sich das Kind bei ihm verabschiedet hat.

Nach dem Unterricht ist der Aufenthalt nur in den Hortetagen gelb und blau sowie der Gang zur Garderobe erlaubt.

Das Benutzen von Handys, Smart Watches und anderen elektronischen Geräten ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Das Befahren des vorderen Schulhofes (vom Tor zum Haupteingang) mit dem Fahrrad oder Roller ist nicht gestattet, die Fahrzeuge werden ab dem Tor geschoben.

Für die abgestellten Fahrzeuge übernimmt die Schule keine Haftung.

Jeder geht achtsam mit eigenem und fremdem Eigentum um. Bei Beschädigung und Verlust haften Schule und Hort nicht.

Jeder hat das Recht auf Rücksichtnahme und freundliche Umgangsformen.
Konflikte werden friedlich und gewaltfrei gelöst.

Besucher melden sich im Sekretariat an.
Der Unterricht darf nicht gestört werden.
Für ein Gespräch mit den Lehrkräften und den pädagogischen Fachkräften müssen Termine vereinbart werden.

Alle
Schülerinnen, Schüler und Erwachsenen sind verpflichtet sich nach
den Bestimmungen dieser Hausordnung zu richten.